Wir bieten im Fachbereich Neurologie und im Fachbereich Psychiatrie auch ärztliche Weiterbildungen an. Die Anerkennung bei der BLÄK ist beantragt.
Update Januar 2026: Für den Fachbereich Neurologie liegt bereits eine Genehmigung für 18 Monate vor.
Frau Dr. Kürmayer wird aufgrund der Geburt ihres zweiten Kindes vorübergehend nicht regelmäßig in der Präsenzsprechstunde tätig sein. Die ärztliche Versorgung ist in dieser Zeit durch Herrn Dr. Bauer und Herrn Dr. Bertok sichergestellt. Rezeptierungen erfolgen weiterhin ohne Einschränkungen. Vereinzelt kann es zu Terminverschiebungen kommen – wir bitten hierfür um Verständnis.
Informationsschreiben bezüglich Asylbewerber
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass Sie als Asylbewerber immer einen aktuellen Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt zu Ihrem Termin mitbringen müssen.
Falls der Überweisungsschein abgelaufen ist, oder sie keinen dabei haben, können wir den Termin nicht realisieren.
Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sorgen Sie bitte dafür, dass Sie jedes Quartal einen aktuellen Überweisungsschein erhalten.
Bei der Anmeldung - Bitte bringen Sie zur Behandlung mit:
1. Ihre Krankenversicherungskarte und Überweisung eines Haus- oder Facharztes
2. Kopien aller Vorbefunde und Befundberichte
3. Eine Liste über Ihre aktuelle Medikation und die eventuelle Vorbehandlung
4. Röntgen-, CT-, Kernspinaufnahmen
5. ggf. Kopfschmerztagebuch
6. Im Falle einer Sprachbarriere ist ein Dolmetscher unbedingt notwendig. - Übersetzer Apps (z.B. Google translate) o.ä. sind nicht ausreichend
7. Asylbewerber immer einen aktuellen Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt.
Bitte beachten Sie, dass Termine ausschließlich nach Eingang einer gültigen Überweisung (Überweisungsschein) vereinbart werden können.
Für neurologische Fragestellungen benötigen wir eine klare und möglichst spezifische Angabe des behandelnden Arztes zum Verdachts- bzw. Krankheitsbild.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für Anfragen von Behörden aktuell vier bis sechs Wochen beträgt, während die Erstellung von Attesten bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.





